Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen
1 Anbieter und Geltungsbereich
1.1 Betreiber von www.der-fitmacher.de ist Luis Becker, Hirtenweg 2, 66663 Merzig.
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) des Luis' Becker (nachfolgend „Trainer“), gelten für alle Verträge über die Dienstleistung, die ein Verbraucher
oder Unternehmer (nachfolgend „Kunde“) mit dem Trainer nach mündlicher oder schriftlicher Vereinbarung abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen
Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.
1.3 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen
beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die
bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
2 Vertragsschluss
2.1 Die auf www.der-fitmacher.de enthaltenen Dienstleistungen stellen keine verbindlichen Angebote seitens des Trainers dar.
2.2 Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.
3 Widerrufsrecht
3.1 Kunden steht grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu.
3.2 Nähere Informationen zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung des Trainers unter www.der-fitmacher.de
3.3 Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht ein Widerrufsrecht, soweit nichts anderes vereinbart ist, nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit
Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.
4 Vereinbarung einer Dienstleistung
Die Planung und Durchführung der Dienstleistung zwischen dem Kunden und dem Trainer erfolgt durch mündliche Absprache. Der Kunde vereinbart damit monatlich entsprechend viele Trainings- bzw. Beratungseinheiten. Eine Einheit dauert im Regelfall 60 Minuten. Die Buchung von Einzeltrainings wird mit Bestätigung der Termine (mündliche Absprache oder telefonisch) vorgenommen. Der Kunde erhält bei Zusammenarbeit, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, monatlich eine Rechnung mit ausgewiesenem Leistungszeitraum und Leistungsdatum per E-Mail geschickt oder persönlich ausgehändigt.
Die Mindestlaufzeit der Dienstleistung beträgt, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, sechs Monate. Der Kunde hat die Möglichkeit den Vertrag erstmalig, mit einer Frist von 21 Tagen zum Ende der Mindestlaufzeit, zu kündigen. Dies kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Bei Nichtkündigung verlängert sich die Vertragslaufzeit um jeweils einen weiteren Monat.
5 Preise und Zahlungsbedingungen
5.1 Das Honorar des Trainers erfolgt nach mündlicher Absprache.
5.2 Die Zahlung der Rechnung erfolgt per Banküberweisung oder SEPA-Lastschrifteinzug. Nähere Informationen sind der Rechnung zu entnehmen.
6 Einlösung von Gutscheinen
Gutscheine, die vom Trainer unentgeltlich ausgegeben werden, können nur nach mündlicher Absprache mit dem Trainer eingelöst werden.
7 Zeitlicher Rahmen (Verhinderung und Ausfall)
7.1 Sollte die Durchführung der Dienstleistung auf Grund unvorhersehbarer Umstände (Wetterverhältnisse, Krankheit etc.) zu gefährlich bzw. unmöglich sein, wird ein Ersatztermin eingerichtet. Wenn keine Absage erfolgt, findet der Termin am vereinbarten Ort zum vereinbarten Zeitpunkt statt. Der Kunde ist selbst für temperatur- und wettergerechte
Kleidung zuständig.
7.2 Die Mindestauslastung der vereinbarten Trainingseinheiten liegt bei 75 %. Werden in einem Monat weniger als diese 75 % absolviert, beträgt der Rechnungsbetrag eben diese
75 %. Die nicht wahrgenommenen Trainingseinheiten in diesem Monat verfallen (Ausnahmen Geschäftsreisen oder Urlaub).
7.3 Außer bei Vorlage eines ärztlichen Attestes, gelten bei Stornierung der Dienstleistung folgende Fristen und Stornierungsgebühren:
-
wird die Dienstleistung mehr als 24 Stunden vor Trainingsbeginn abgesagt, fallen keine Kosten an, unter Berücksichtigung des Punkt 7.2.
-
wird die Dienstleistung weniger als 24 Stunden vor Trainingsbeginn abgesagt, fallen 100% der vereinbarten Kosten an, ebenso bei nicht erfolgter Absage und Nichterscheinen.
8 Vertragsgegenstand der Dienstleistungen (Leistungsumfang)
8.1 Der Trainer unterliegt keinem Weisungs- und Direktionsrecht seitens des Kunden. Der Trainer wird sich den Vorstellungen des Kunden entsprechend ausrichten.
8.2 Der Kunde hat die Möglichkeit die Dienstleistung des Trainers in Anspruch zu nehmen. Auftragsvereinbarung ist jeweils die mündlich vereinbarte Dienstleistung selbst.
8.3 Zeit, Art, Umfang und Ort werden mit dem Kunden individuell mündlich abgesprochen.
8.4 Je nach Buchung umfasst die Leistung wie folgt:
-
Eine Beratung zu Fitness anhand der Analyse des Gesundheitszustandes und der Lebensweise des Kunden anhand von ihm/ihr gelieferten Informationen (Anamnesebogen und ggf. erstellten Analysen oder Befunden).
-
Beratung des Kunden bei der Durchführung der Trainingseinheiten im Personal Training.
-
Outdoor Gruppen-Zirkeltraining
9 Haftungsausschluss bzw. gesundheitliche und rechtliche Hinweise
9.1 Die Teilnahme des Kunden am Training des Trainers erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko.
9.2 Die Dienstleistung seitens des Trainers stellt keine Therapie dar und ersetzt keine ärztlichen Anweisungen.
9.3 Der Trainer haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit, sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach
den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet der Trainer nur wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die
schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
9.4 Die Regelungen des vorstehenden gelten für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung
und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
9.5 Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
9.6 Der Trainer haftet nicht über die Erbringung der geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nichterreichung des vom Kunden verfolgten Zwecks.
9.7 Der Kunde hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen des Trainings auftreten können, zu versichern. Gleiches gilt für den direkten Weg von und zum Trainingsort.
9.8 Der Trainer haftet nicht für allgemeine Risiken (z.B. Verstauchungen, Erkältungen, verschmutzte oder beschädigte Kleidung, etc.), die mit der Ausübung der gewünschten
Sportart oder Trainingsweise einhergehen. Daraus entstehende Sach- und Personenschäden sind grundsätzlich selbst zu tragen.
9.9 Für gesundheitliche Risiken, auch solche, die dem Kunden aktuell nicht bekannt sind, übernimmt der Trainer im Falle eines Unfalls oder Schadens keine Haftung.
10 Geheimhaltung
10.1 Der Kunde verpflichtet sich, über etwaige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Trainers Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung
hinaus.
10.2 Der Trainer hat über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Trainings- und Betreuungsmaßnahmen bekannt gewordenen Informationen des Kunden Stillschweigen zu
bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.
11 Sonstige Vereinbarungen
11.1 Der Anamnesebogen ist vor Beginn der ersten Trainingseinheit vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen (entfällt bei outdoor Gruppen-Zirkeltraining). Um Ihre Gesundheit
nicht zu gefährden ist dies obligatorisch. Als Trainer unterstelle ich mich der Schweigepflicht.
11.2 Der Kunde verpflichtet sich, sich vor Erbringung der Dienstleistung darüber zu informieren, ob für ihn/sie die Ausführung des Trainings mit gesundheitlichen Risken oder Schäden
verbunden sein kann. Darüber hat sich der Kunde gegebenenfalls bei einem Arzt zu informieren. Der Kunde versichert sodann mit der Unterzeichnung des Anamnesebogens,
sportgesund zu sein.
11.3 Veränderungen des Gesundheitszustandes sind dem Trainer unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen.
11.4 Jede Erkrankung, jeder Schmerz, Schwindel, jedes Unwohlsein etc. vor oder während dem Training, ist dem Trainer unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen. Der Empfehlung
des Trainers, einen Arzt zu Rate zu ziehen, wird unbedingt Folge geleistet.
12 Anwendbares Recht
Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.